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Rehabilitiationssport, Funktionstraining und T-Rena

Rehabilitationssport (Reha-Sport)

stellt eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation dar. Reha-Sport ist gesetzlich verankert und wird zeitlich befristet von den Kostenträgern finanziert. Die positiven Auswirkungen auf die Gesundheit sind unumstritten: Alltagsbeschwerden werden vermindert und krankheitsbedingten Folgeschäden kann entgegengewirkt werden. Das Risiko an Folgeerkrankungen zu erleiden sinkt.

Verordnung und Finanzierung des Reha-Sports

Reha-Sport wird vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen zeitbegrenzt als Pflicht-Leistung gefördert und bezuschusst. Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung. Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungsstunden á 45-60 Minuten in höchstens 18 Monaten. Die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit von Rehabilitationssport und Funktionstraining ist im Allgemeinen auf bis zu zwei, höchstens drei Übungsveranstaltungen je Woche erstreckt. Maßgeblich für eine angemessene Förderungsdauer sind die Verhältnisse des Einzelfalls. Rehabilitationssport und Funktionstraining sollen in erster Linie in der Akutphase der Erkrankung „Hilfe zur Selbsthilfe“ bieten. Rehabilitationssport und Funktionstraining sind daher nicht als Dauerleistung angelegt, es sei denn, dies ist aus medizinischen Gründen im Einzelfall erforderlich.

Wenn die Patientin oder der Patient an einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung leidet, kann gemeinsam mit dem behandelnden Arzt besprochen werden, ob die Teilnahme am Reha-Sport empfohlen ist. Sollte dies der Fall sein, stellt der Arzt eine Verordnung für Reha-Sport aus. Darin enthalten ist auch eine Empfehlung, welche Art von Reha-Sport jeweils in Frage kommt.

Bevor mit dem Reha-Sport begonnen werden kann, muss die Teilnahme durch den zuständigen Kostenträger, z. B. die Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird.
Falls Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich an unser Physioaktiv-Alexanderstrasse team. Wir beraten Sie gern!

Funktionstraining

Funktionstraining soll helfen, das Ziel einer Rehabilitation zu erreichen und den Erfolg auf Dauer zu sichern.

Beim Funktionstraining wird insbesondere Krankengymnastik und Ergotherapie Glossar-Symbol eingesetzt, um gezielt bestimmte Körperpartien wie zum Beispiel Muskeln oder Gelenke zu behandeln.

Die regelmäßigen bewegungstherapeutischen Übungen finden in der Gruppe statt. Die Betroffenen werden durch Krankengymnasten fachkundig angeleitet und überwacht. Das Ganze wird ärztlich begleitet.

Funktionstraining soll jedoch nicht nur das Wohlbefinden des Patienten verbessern. Es soll vor allem die Selbsthilfe und die Eigenverantwortung der Betroffenen für ihre Gesundheit stärken und zu einem angemessenen Bewegungstraining motivieren.
Zu den Funktionstrainingsarten zählen insbesondere Trockengymnastik und Wassergymnastik.

T-Rena

T-RENA umfasst in der Regel einen Einweisungstermin (50 Minuten) und 26 darauffolgende Termine. In dem Nachsorge-Programm werden gerätegestützte Übungen durchgeführt. Ziel ist es, Beweglichkeit, Koordination, Kraft und Ausdauer zu trainieren, Schmerzen zu lindern sowie die Leistungs- und Belastungsfähigkeit der Versicherten zu steigern. T-RENA umfasst in der Regel 26 Termine und einen Einweisungstraining (50 Minuten) als Einzeltermin. Die Dauer der Trainingseinheiten beträgt jeweils 60 Minuten, die Durchführung erfolgt in der Regel zwei Mal pro Woche. Die Nachsorge muss spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Rehabilitation beginnen und innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]