Öffnungszeiten

Montag, Donnerstag
08.00 – 20.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch, Freitag
08.00 – 18.00 Uhr

Alexanderstraße 127
26121 Oldenburg

Telefon 0441 – 88111

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Kinderosteopathie

Ihr Kind im Fokus der Behandlung 

Für eine gesunde und starke Entwicklung

Die osteopathische Heilmethode an Säuglingen und Kindern ist ein sehr sanfter Behandlungsansatz und erfordert spezielle Kenntnisse der kindlichen Anatomie und Neurophysiologie. Sie setzt auf die Feinfühligkeit der Hände und die Kraft behutsamer Berührungen. Osteopathen ertasten feinste Gewebe und Organstrukturen.

"Was wir bei einer Behandlung tun, ist wie eine Tür in einem Haus zu öffnen,
so dass die Bewohner im Innern sich frei bewegen können."

Die Lebendigkeit des wachsenden Kindes strebt immer nach Weiterentwicklung. Muskeln, Organe und Knochen verändern sich beständig, genauso wie Stoffwechsel und Hormonhaushalt.

Dabei unterstützen wir Ihr Kind!

– Mit ruhiger Hand helfen –

 

 

 

Sinnvolle Ergänzung und Vorsorge
Die parietale Osteopathie umfasst die Untersuchung und Behandlung von Gelenken, Muskeln, Sehnen, Bändern und Faszien. So kann Fehlentwicklungen und Beschwerden vorgebeugt werden.

Entspanntes Baby – ruhige Eltern
Haben Beschwerden keine greifbare Ursache, ist dies eine besondere Belastung für Eltern und Kind. Die ganzheitliche Betrachtungsweise der Osteopathie bietet hilfreiche Lösungen.

Osteopathie in der Schwangerschaft
Osteopathie ist ein ganzheitlicher und sanfter Ansatz, um die Umstellung des Körpers in der Schwangerschaft zu unterstützen, Beschwerden zu lindern und das Wohlbefinden von Mutter und Ungeborenem positiv zu beeinflussen.

Gesundes Wachstum fördern
Gute Ansätze bietet die Osteopathie auch für die spätere Entwicklung, z. B. in der Pubertät. So lassen sich u. a. auch Wachstumsschmerzen behandeln.

Organisatorisches zum Osteopathie-Angebot im ZOP

Osteopathie kann von einem Arzt verordnet werden, da sie als Therapieform in Deutschland von vielen Krankenkassen anerkannt wird.

Die Erstattung der Kosten ist für Krankenkassen nicht verpflichtend. Sie übernehmen in der Regel nur einen Teil der Kosten oder eine bestimmte Anzahl von Behandlungen im Jahr.

Erstattet Ihre Krankenkasse keine Behandlungskosten, müssen diese von Ihnen in voller Höhe selbst getragen werden.

Informieren Sie sich bitte vor einer Osteopathie-Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe die Behandlungskosten übernommen werden.

Herr Maximilian Franckenstein ist als Osteopath bei Deutschen Krankenkassen zugelassen und als Kinder- und Säuglings-Osteopath zertifiziert.

Die angegebenen Zeiten für die Behandlungen enthalten die Zeit für das Umziehen und ein gegebenenfalls erforderliches Anamnesegespräch, so dass die NettoBehandlungszeit entsprechend geringer ausfallen kann.

Sie können Termine bis zu 24 Stunden kostenlos und ohne Angabe von Gründen absagen. Bei einer Absage von weniger als 24 Stunden vor Ihrem Termin sowie bei Nicht-Erscheinen ohne Absage wird ein Betrag in Höhe von 35 Euro berechnet.